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Entschuldigungsverfahren

Sekundarstufe I

Wenn Ihr Kind erkrankt ist, melden Sie Ihr Kind noch am selben Tag über WebUntis ab. Sollten Sie noch keinen WebUntis Zugang haben, dann melden Sie Ihr Kind telefonisch im Sekretariat krank (02237/929410).

Nach Rückkehr Ihres Kindes in die Schule reichen Sie umgehend (innerhalb einer Woche) eine Entschuldigung über einen Eintrag ins Logbuch bei den KlassenlehrerInnen ein. SchülerInnen ohne Logbuch legen eine schriftliche Entschuldigung vor.

Wenn Ihr Kind während der Unterrichtszeit erkrankt, muss es sich persönlich über das Sekretariat abmelden. Sie werden in diesem Falle durch das Sekretariat telefonisch kontaktiert. Vorher darf Ihr Kind die Schule nicht verlassen.

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Beurlaubung

Bei absehbaren kürzeren Fehlzeiten (z.B. wegen eines Arztbesuches während der Unterrichtszeit) informieren Sie im Voraus (eine Woche) die Klassenlehrer:innen und Lehrer:innen, deren Unterricht versäumt wird.

Beurlaubungen bis zu einem Tag sind mindestens eine Woche im Voraus bei den Klassenlehrer:innen in schriftlicher Form zu beantragen.
Beurlaubungen für einen längeren Zeitraum (über einen Tag hinaus) werden mindestens 10 Tage vorher an die Klassenleitungen gerichtet. Die Schulleitung entscheidet nach Stellungnahme der Klassenleitung über Ihren Antrag auf Beurlaubung.
Beurlaubungen vor / im Anschluss an Ferien / bewegliche Ferientage / verlängerte Wochenenden sind grundsätzlich nicht möglich.

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